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Brandschutz

Programmübersicht

Für jede Anforderung die passende Türlösung. Mit dem umfangreichen Herholz Brandschutzprogramm können sämtliche Wünsche realisiert werden.

Türmodell
Türstärke in mm
Zulassung/Prüfzeugnis 
Einbau-  und Wartungsanleitung
Produktsteckbriefe
T30-1, Typ 3.1 
40/44
Typ 3.1-flg. gefälzt
Typ 3.1-flg. stumpf
T30-1, Typ 4.1
50
 
Typ 4.1-flg. gefälzt
Typ 4.1-flg. stumpf
T30-1, Typ 5.1
70
Typ 5.1-flg. gefälzt
Typ 5.1-flg. stumpf
T30-1, Typ 6.1 70 Anleitung Holzblockrahmen Typ 6.1-flg. gefälzt
Typ 6.1-flg. stumpf
T30-1, Typ 7.1 88 Anleitung Holzzarge
Anleitung Stahlzarge
Typ 7.1-flg. gefälzt
Typ 7.1-flg. stumpf
T90-1, Typ 9.1
70
Typ 9.1-flg. gefälzt
Typ 9.1-flg. stumpf
Festverglasung F 30 --- auf Anfrage  
Festverglasung F 90 --- auf Anfrage

auf Anfrage

 

 

Allgemeines zum Brandschutz
Brandschutzelemente haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Baurecht
Nach der Musterbauordnung (MBO) müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam vorgebeugt wird. Demnach finden Bauteile, die Brand- oder Rauchschutz-Anforderungen erfüllen müssen, praktisch in jedem Bauvorhaben Verwendung. Weitere baurechtliche Grundlagen sind: Landesbauordnung, ergänzende Bestimmungen wie z. B. Versammlungsstättenverordnung und Richtlinien zur Verwendung von brennbaren Baustoffen im Hochbau.

Begriffserklärung

  • T 30 > 30 Minuten Feuerwiderstand (feuerhemmend)
  • T 90 > 90 Minuten Feuerwiderstand (feuerbeständig)


Eigenschaften und Aufgabe
Brandschutztüren müssen selbstschließende Elemente sein. Sie sind direkt dem Feuer ausgesetzt und lassen sich nach einem bestimmten Belastungszeitraum nicht mehr öffnen. Dadurch wird für eine bestimmte Zeit das Durchdringen von Feuer und Wärme verhindert. Es dürfen nur spezielle Beschläge verwendet werden, die ihrerseits in der Regel in eigenen Normen festgelegte Anforderungen erfüllen. Generell sind nur geprüfte Elemente, bestehend aus Türblatt, Zarge und den notwendigen Türkomponenten, einzusetzen.

Prüfverfahren und Prüfkriterien
Brandprüfung nach DIN 4102, Teil 5. Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102, Teil 18.

Begriffserklärung Modellbezeichnung Herholz
Beispiel:
T 30-1 Herholz 3.1 SM

T 30 = 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer
T 90 = 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer
RS = Rauchschutz
T 30 / RS = 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer und Rauchschutz
T 90 / RS = 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer und Rauchschutz
         1 = 1-flg.
         2 = 2-flg.
              Herholz 3= Modellbezeichnung
                               1 = sturzhoch
                               2 = Oberteil Blende
                               3 = Oberteil Lichtöffnung
                               4 = Seitenteile
                                          S = Stahlzarge
                                          H = Holzzarge
                                                 M = Massivwand
                                                 L = Leichtbauwand


DIN 4102
Die DIN 4102 ist in allen Bundesländern geltendes Baurecht des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Durch das Bauordnungsrecht werden entsprechende Anforderungen an die

  • Entflammbarkeit der Baustoffe,
  • Feuerwiderstandsdauer bestimmter Bauteile,
  • Dichtigkeit der Verschlüsse bzw. Öffnungen gestellt.


Überwachung / Kennzeichnung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Feuerschutzabschlüsse wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aufgrund von Prüfberichten akkreditierter Prüfstellen ausgestellt. Gemäß Zulassungsbescheid müssen Brandschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild ausgestattet werden. Sollte die Bausituation ein Brandschutzelement fordern, welches nicht durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Herholz abgedeckt wird, besteht die Möglichkeit der Zustimmung im Einzelfall, ausgesprochen durch die obersten Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bundeslandes und auf einem spezifischen Fachgutachten einer zugelassenen Prüfstelle basierend. Durch das Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle (ÜZ) wird die Eigenüberwachung und Fremdüberwachung der gleichbleibenden Qualität und Güte bescheinigt. Prüfungen für GB, CH, A liegen ebenfalls vor.

Festverglasungen
Brandschutzverglasungen sind keine tragenden Wände und unterliegen eigenen normativen Regularien bzw. Prüfverfahren. Normgrundlage ist die DIN 4102. Neben Klarglas können auf Wunsch sandgestrahlte, farbige oder auch eingebundene Rollos bzw. Jalousien realisiert werden.

F-Verglasung
Verhindert nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung.

Blindfüllungen
Holzfüllungen als Alternative zum Glas.