DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
PIM-DATEN

Allgemeine Nutzungsrechte - Nutzungsvereinbarung

Vertragsgegenstand sind alle Inhalte des elektronischen Produktinformationssystems (= PIM):
- Produktdaten
- technische Produkthinweise
- Zertifikate
- Bilddaten
- Illustrationen
- Produktbeschreibungen
- Ausschreibungs- und Werbetexte
- nachfolgend „Inhalte“ genannt.

Vorbemerkung
Dieser Nutzungsvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Herholz Vertrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend „Herholz“ / „Überlasser“ genannt). Mit der Bestätigung "Ich bin einverstanden"- erklären Sie (= Nutzer) sich mit den Nutzungsrechten der Firma Herholz einverstanden und sind an den Vertrag gebunden. 

Es gelten folgende Sachverhalte:
Falls Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Inhalte des PIM nicht verwenden.


1. Vertragsgegenstand
1.1     Ihnen wird von Herholz weder eine ausschließliche, noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Inhalte zu den Bedingungen dieses Nutzungsvereinbarungs-Vertrages gewährt. Sie sind berechtigt, Inhalte entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Herholz ist Eigentümer der Inhalte. Sie erhalten außer den hiermit vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte.
1.2    Alle Inhalte werden dem Nutzer ohne anfallende Kosten zur Verfügung gestellt. Werden inhaltliche Änderungen von Herholz im PIM durchgeführt, hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine automatisierte Information.
1.3    Der Nutzer ist verpflichtet, mitgeteilte Änderungen unverzüglich zu berücksichtigen, d.h. die Produktdaten entsprechend zu modifizieren und dies auch im Verhältnis zu „Partnern“ sicherzustellen.

2. Nutzungsrechte  
2.1     Der Nutzer darf die von Herholz erhalten Inhalte ohne jede zeitliche und örtliche Einschränkung für sich und/oder sein Unternehmen verwenden. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an beteiligte Unternehmen des Nutzers (Tochter- und Muttergesellschaften) ist zur internen Nutzung und unter Punkt 3 genannten Zwecke gestattet. Bei Weitergabe an Dritte (z.B.: Agentur) ist sicherzustellen, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
2.2     Das Nutzungsrecht bezieht sich inhaltlich auf die Verwendung der Inhalte zu verkäuferischen, redaktionellen und Werbezwecken in Präsentationen oder auf Websites und der Wiedergabe in elektronischer oder Druckform. Alle Inhalte dürfen ohne zeitliche Begrenzung zu den vorgenannten Zwecken, gebunden an einen Kunden oder bei Endkunden zur eigenen Nutzung uneingeschränkt verwendet werden. 
2.3     Das Nutzungsrecht der Bilder regelt sich wie folgt:
Es wird ausschließlich aktuelles Bildmaterial von Herholz-Produkten und das aktuelle Herholz-Logo eingesetzt. Die Bilder werden nicht verändert oder verfremdet. Die Bilddaten werden eindeutig der Marke Herholz zugeordnet. Dies geschieht in Form eines Quellenhinweises am Foto („Foto: Herholz®“ oder „www.herholz.de“), in Textform als Bildunterschrift oder durch Kennzeichnung mit dem aktuellem Herholz-Logo. Es ist bekannt, dass die alleinigen Urheber-/Nutzungsrechte bei der Firma Herholz liegen.
Die Verwendung des Claims: „Herholz hat die Tür im Griff“ ist nur in Verbindung mit dem Markenzeichen (Logo) Herholz® (Logo 2-farbig orange + schwarz) gestattet. Der Claim: „Herholz hat die Tür im Griff“ ist in Verbindung mit dem Markenzeichen Herholz® markenrechtlich geschützt. Für den Fall der Nutzung des Claims ist das Markenzeichen ausreichend groß in Beziehung zu setzen. Ein unabhängiger Betrachter muss die Beziehung zwischen Claim und Markenzeichen klar erkennen können. Eine schriftliche Freigabe seitens der Firma Herholz ist erforderlich.
2.4     Es ist nicht gestattet, mit den Bildern für ein anderweitiges Unternehmen oder Produkte zu werben oder die Bilder mit einem weiteren Unternehmen in Zusammenhang zu bringen, welches sich mit dem Verkauf oder der Vermittlung von Bildern oder Bildlizenzen beschäftigt sowie in einer Hinsicht mit Herholz konkurriert oder zu Werbezwecken anderer Produkte genutzt wird.

3. Verwendung und Bearbeitung von Inhalten
3.1     Änderungen an den Inhalten sind nur zulässig, soweit sie das ursprüngliche Produkt als Eigentum von Herholz erkennbar lassen. Eine Entstellung liegt insbesondere dann vor, wenn sie zur Rufschädigung von Herholz führen. In Zweifelsfällen muss die Einwilligung von Herholz eingeholt werden.
3.2     Werden die Bilder, für die die Nutzungsrechte erhalten wurden, in einer Form verwendet, die zur Herabwürdigung des abgebildeten Produktes und folglich zu Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen führen, haftet ausschließlich der Nutzer. Der Nutzer stellt Herholz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine rechtswidrige Verwendung der Bilder entstehen. Dazu gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung. Eine Herabwürdigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Nutzer die publizistischen Grundsätze des Presserats und die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte) missachtet. Die Bilder, für die die Nutzungsrechte erworben wurden, dürfen nicht für politische, sexuelle oder sittenwidrige Zwecke verwendet werden.

4. Schutzrechte
4.1     Der Nutzer erkennt die Rechte von Herholz (Urheberrechte, Warenzeichen, geistiges Eigentum) uneingeschränkt an. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch den Nutzer in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

5. Geheimhaltung
Soweit die von dem Überlasser bereitgestellten Informationen, Materialien bzw. Daten nicht offensichtlich zur freien Weitergabe an Kunden bzw. zur Vermarktung der Produkte des Überlassers bestimmt sind und damit nach ihrer Zweckbestimmung keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten und somit offenkundig nicht geheimhaltungsbedürftig sind, wird der Nutzer alle Produktdaten sowie sonstige / weitere Informationen bezogen auf den Überlasser inkl. mit diesem verbundener Unternehmen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, die dem Nutzer im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses von dem Überlasser und/oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch dessen Mitarbeiter sowie durch dessen Partner, die Zugriff auf die PIM-Daten erhalten, sicherzustellen. Die Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Vertragsende fort.

6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
6. 2   Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil gekündigt werden (telekommunikative Übermittlung genügt nicht).
6.3    Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Nutzer ist u. a. dann gegeben, wenn der Überlasser die von diesem im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte insgesamt widerrufen hat.
6.4    Soweit vertraglich nicht abweichend geregelt, enden sämtliche Nutzungsrechte mit Beendigung dieses Vertrages. Der Nutzer verpflichtet sich, nach Beendigung dieses Vertrages alle diese vorliegenden Materialien, insbesondere auch Kopien zu löschen bzw. diese auf Verlangen des Überlassers an diesen als Rechtsinhaber zurückzugeben und/oder auf dessen Verlangen hin zu vernichten. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Überlasser auf dessen Anforderung die vollständige Löschung und/oder Vernichtung rechtsverbindlich zu betätigen und prüffähige Löschungsnachweise vorzulegen.

7. Schlussbestimmungen
7.1     Herholz behält sich das Recht vor, die Benutzung einzelner Daten aus nicht zu rechtfertigenden Gründen zu untersagen. Nach der Benachrichtigung über die Einstellung der Nutzungslizenz für bestimmte Inhalte erklärt sich der Nutzer einverstanden, die Inhalte zukünftig nicht mehr zu benutzen.
7.2    Sämtliche Inhalte dürfen nur unter Einhaltung aller geltenden Gesetze benutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Verordnungen in Bezug auf das Sittengesetz.
7.3    Sonstige zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen bleiben von der vorliegenden Vereinbarung unberührt.
7.4    Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand Ahaus. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
7.5    Falls Sie Inhalte in anderer Form als der in den allgemeinen Nutzungsbedingungen genannten Zweck verwenden wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Herholz Vertrieb GmbH & Co.KG
Eichenallee 82-88
48683 Ahaus
www.herholz.de
mail(at)herholz.de


Ahaus, März 2025